Stand: 05.05.2026
Liebe Gäste, herzlich willkommen im Club 218! Damit Ihr Aufenthalt für alle ein angenehmes Erlebnis wird, bitten wir um Beachtung folgender Hausordnung:
(1) Mindestalter 18 Jahre. Der Zutritt ist Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Am Einlass kann ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) verlangt werden.
(2) Hausrecht. Der Betreiber und die von ihm beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. Die Anweisungen des Personals und der Sicherheitsmitarbeiter sind zu befolgen.
(3) Ablehnung des Eintritts. Personen, die unter erkennbarem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, sich auffällig oder aggressiv verhalten oder unangemessen gekleidet sind, können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.
(4) Reservierungen. Bei vorhandenen VIP-Tisch-Reservierungen ist die Buchungsbestätigung am Einlass vorzuzeigen.
(1) Wir bitten um angemessene, gepflegte Kleidung. Sportbekleidung, Trainingsanzüge oder verschmutzte Kleidung sind nicht zugelassen.
(2) Kopfbedeckungen sind nach Aufforderung des Personals abzunehmen.
(3) Im Bereich der Tabledance- und Erotic-Club-Performances gelten besondere Regelungen — Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
(1) Respektvoller Umgang. Wir erwarten von allen Gästen einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander, mit dem Personal und insbesondere mit den Performer-Damen. Belästigungen jeder Art führen zum sofortigen Hausverbot.
(2) No-Touching-Regel bei Performances. Während Tabledance- und Erotic-Club-Vorstellungen ist das Berühren der Performer-Damen ohne deren ausdrückliche Einwilligung strikt untersagt. Die Performer-Damen entscheiden selbst über jegliche Form der Interaktion.
(3) Trinkgeld. Trinkgeld wird gerne entgegengenommen und ist eine wertschätzende Anerkennung der Leistung. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Gast.
(4) Privatsphäre der Gäste. Wir erwarten Diskretion. Identifizierende Aussagen über andere Gäste sind außerhalb des Clubs nicht zulässig.
(1) Generelles Foto- und Filmverbot. Im gesamten Club sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen mit jeglichen Geräten (Smartphones, Kameras etc.) strengstens untersagt.
(2) Verstöße führen zum sofortigen Hausverbot. Aufnahmen müssen auf Verlangen des Personals gelöscht werden.
(3) Ausnahmen können nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt werden.
(1) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
(2) Alkoholische Getränke werden nur an volljährige Gäste ausgeschenkt.
(3) Wir behalten uns vor, den Ausschank von Alkohol bei erkennbar betrunkenen Gästen zu verweigern.
(4) Drogen jeder Art sind im gesamten Club strengstens verboten. Verstöße führen zur sofortigen Hausverweisung und zur Strafanzeige.
(1) Hygiene-Standards. Wir legen größten Wert auf Hygiene und Sauberkeit. Die Räumlichkeiten werden regelmäßig professionell gereinigt und desinfiziert.
(2) Sanitäranlagen. Wir bitten um sorgsamen Umgang mit den Sanitäranlagen. Verschmutzungen sind dem Personal zu melden.
(3) Schutzmaßnahmen. In Bereichen mit physischer Nähe (z.B. Tabledance-Bühne) gelten besondere Hygienestandards. Die Anweisungen des Personals sind zu beachten.
(4) Krankheit. Bei akuten Erkrankungen (insbesondere Infekten) bitten wir, dem Club fernzubleiben.
(5) Pandemie-Bestimmungen. Sollten behördliche Pandemie-Auflagen gelten, werden diese vor Ort kommuniziert und sind zwingend einzuhalten.
(1) Eine Garderobe wird angeboten. Die Hinterlegung erfolgt gegen Quittung.
(2) Für nicht in der Garderobe abgegebene Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
(3) Bei Verlust der Garderoben-Quittung erfolgt die Herausgabe nur nach Identifikation und ggf. Wartezeit.
(1) Im gesamten Club gilt grundsätzlich Rauchverbot gemäß Nichtraucherschutzgesetz NRW.
(2) Ein ausgewiesener Raucherbereich kann eingerichtet sein. Bitte halten Sie sich an die entsprechende Beschilderung.
(1) Die Notausgänge sind freizuhalten und nur im Notfall zu benutzen.
(2) Im Brandfall ist das Personal sofort zu informieren. Den Anweisungen des Personals und ggf. der Rettungskräfte ist zu folgen.
(3) Das Manipulieren von Brandschutzeinrichtungen (Rauchmelder, Feuerlöscher etc.) ist strafbar und führt zum sofortigen Hausverbot sowie zur Strafanzeige.
(1) Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
(2) Gründe für ein Hausverbot sind insbesondere:
(3) Hausverbote werden schriftlich oder mündlich ausgesprochen und gelten ab sofort. Eintrittsgelder und Anzahlungen werden bei Hausverbot nicht erstattet.
Beim Eintritt können zu Sicherheitszwecken Bild- oder Videoaufnahmen angefertigt werden (Türkamera). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Mit dem Betreten des Clubs erkennt der Gast diese Hausordnung an.
(3) Die Geschäftsleitung behält sich vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Änderungen werden vor Ort und auf der Website kommuniziert.
Wir wünschen Ihnen einen unvergesslichen Aufenthalt im Club 218!
Das Team des Club 218
Club218 GbR · Mönchengladbach · Stand: 05.05.2026